Willkommen beim MSC-Schwandorf e.V. im ADAC 

- der Abteilung Motocross- 


Fahrerinfos


Mitgliedschaft:

Ihr möchtet bei uns trainieren und seid noch nicht Mitglied beim MSC Schwandorf?

Dann werdet Mitglied!


Die Beitrittserklärung und Datenschutzerklärung findet Ihr im Downloadbereich


Beitrittserklärungen und Datenschutzerklärung sind vollständig ausgefüllt an die E-Mail Adresse kassier.msc@gmail.com  per PDF-Datei zu senden oder vor Ort auf der Bahn auszufüllen und denjenigen Abteilungsleiter zu übergeben.

Die Jahreskarten werden von der Abteilungsleitung erst nach Zahlungseingang o. Bar an der Strecke ausgegeben.


Kündigung:

Die Kündigung der Mitgliedschaft bzw. der Jahreskarte ist gemäß §6 der Satzung des MSC Schwandorf möglich.

Hierbei muss die schriftliche Kündigung fristgerecht vorliegen, sowie der Streckenschlüssel abgegeben sein.

Die Satzung, bzw. Fristen findet Ihr auf der Homepage des MSC Schwandorf www.msc-schwandorf.de

 

Ausgabe von Tageslizenzen:

Tageslizenzen werden derzeit an jeden Samstag nach Anmeldung möglich sein.

Trainingszeit ist ausschließlich Samstags von 13:00 bis 19:00 Uhr.

Eine Anmeldung ist unter Kontaktformular möglich.

 

Der Ablauf ist wie folgt:

- Eure Anmeldung per Kontaktformular versenden

- Auf die Zusage warten.

- Am angemeldeten Trainings-Samstag vor Ort bei der Abteilungsleitung Enrico Grasser oder Michael Fredrich melden o. einen       Verantwortlichen Jahreskartenbesitzer aufsuchen.

- Dort den Haftungsverzicht unterschreiben und die 25,- EUR für die Tageslizenz bezahlen.

 

Bei der Anmeldung zwingend erforderlich:

Name, Vorname, Alter, Telefonnummer.

Personenbezogene Daten werden streng vertraulich behandelt und sofort nach dem Trainingstag vernichtet.

 

Eine Absage ist personal- bzw. wetterbedingt möglich und wird persönlich über E-Mail o. Anruf bekannt gegeben.

 

Jahreskartenbesitzer:

Grundsätzlich ist ein Trainingsbetrieb ausschließlich für Inhaber von Jahreskarten möglich!

Für Jahreskarten ist zu berücksichtigen, dass diese von der Abteilungsleitung erst nach Zahlungseingang o. Bar an der Strecke ausgegeben werden.


Jahreskartenbesitzer haben alle verbundenen Pflichten einzuhalten.


Streckennutzungsbedingungen:

Jeder Jahreskartenbesitzer ist verpflichtet, folgende Auflagen vor jeder Nutzung der Strecke zu Erfüllen:

- Vollständiges Ausfüllen des Haftungsausschlusses an der Strecke

- Eintrag in die Tagesliste

- Nachtanken muss auf dem Tankplatz erfolgen

- Nutzung darf nur zu den Öffnungszeiten erfolgen

- Motorrad darf nicht übermäßig laut sein (z. B. US-Zubehörauspuff ohne DB-Einsatz)

- Einhaltung eines ordnungsgemäßen Trainingsbetrieb ((Bewässerung/Fahrbegrenzung bei Staub)

- Das Befahren der Strecke ist nur mit einer zweiten erwachsenen Person zulässig!


Bei gesperrter Strecke => Schild gesperrt und/oder zusätzliches Kettenschloss am Tor, ist eine Benutzung der Strecke absolut untersagt. Die Verantwortlichen des MSC – Schwandorf im ADAC halten sich Konsequenzen gegen eine Zuwiderhandlung vor.

Die Benutzung der Moto-Cross Strecke, darf nur in der vorgeschriebenen Moto-Cross Bekleidung befahren werden. Das sind:
- Helm
- Brustschutz
- Stiefel
- Handschuhe

Aus Sicherheitsgründen darf die Moto-Cross-Strecke nur bei mindestens zwei anwesenden Vereinsmitgliedern befahren werden. Berechtigte Personen sind Jahreskarteninhaber, die Vorstandschaft des MSC-Schwandorf, die Abteilungsleiter Moto-Cross oder deren Beauftragten. Das Gelände ist im sauberen Zustand wieder zu Verlassen.


Haftungsausschluss:

Mit dem Erwerb der Tageskarte oder der Jahreskarte wird der Haftungsausschluss allen Beteiligten gegenüber wirksam. Die Fahrer benutzen das MSC-Übungsgelände in Freihöls in der jeweiligen Beschaffenheit der Strecke auf eigene Gefahr. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von Ihnen benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden. Die Fahrer und Halter verzichten für alle im Zusammenhang mit der Benutzung der Strecke erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriff gegen den MSC-Schwandorf e.V. im ADAC, als Pächter der Anlage, deren Vorstandschaft , Mitglieder und Mitarbeiter, den Beauftragten, Sportwarten und Helfern, den Grundstückseigentümern, den Genehmigungsbehörden, soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllung – und Verrichtungsgehilfen des genannten Personenkreises. Die Fahrer verzichten auch auf Schadensersatzansprüche gegen den Straßenbaulastträger, die durch Beschaffenheit der benutzten Straße samt Zubehör verursacht sein können.

Dieser Haftungsausschluss ist gültig für alle Benutzer des MSC-Übungsgelände.

MSC-Schwandorf e.V. im ADAC

Seebauer Simon

1. Vorstand
MSC Schwandorf e.V.
im ADAC


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